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Leasing
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Die
mittel- bis langfristige Überlassung von Gebrauchsgütern gegen Miete
oder Pacht, bezeichnet man als Leasing. Der grundsätzliche Sinn und
Vorteil des Leasing ist der Liquiditätserhalt, bzw. die Liquiditätserhöhung.
Die Laufzeit des Vertrages ist unkündbar. Man unterscheidet
Vollamortisations- und Teilamortisationsverträge. Die steuerliche
Betrachtung kann für die Rentabilitätsbetrachtung ebenfalls von
Bedeutung sein. |
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