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Aus Arbeitslosigkeit
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Eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit wird von der öffentlichen Hand gefördert. Es kann z.B. Überbrückungsgeld beantragt werden. Hierzu ist die Tragfähigkeit des Vorhabens glaubhaft zu machen, wie es mit einer Unternehmenskonzeption mit den Mindestthemen als Basis ermöglicht wird.
Wird die Bedingung der Tragfähigkeit erfüllt bestätigen wir dies auf einem Antrag, den der Arbeitsberater aushändigt.
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