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Leasing
Die mittel- bis langfristige Überlassung von Gebrauchsgütern gegen Miete oder Pacht, bezeichnet man als Leasing. Der grundsätzliche Sinn und Vorteil des Leasing ist der Liquiditätserhalt, bzw. die Liquiditätserhöhung. Die Laufzeit des Vertrages ist unkündbar. Man unterscheidet Vollamortisations- und Teilamortisationsverträge. Die steuerliche Betrachtung kann für die Rentabilitätsbetrachtung ebenfalls von Bedeutung sein
 
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Stand: Mittwoch, 27. Februar 2002 .