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Gründerberatung
Die Existenzgründungsberatung kann mit bis zu 50% vom Nettorechnungsbetrag, maximal z.Zt DEM 2500.- bezuschusst werden.
( Richtlinien )

Folgende Bereiche kann die Gründerberatung beinhalten (Teilbereiche sind möglich):

bulletRealisierbarkeitsprüfung, d.h. Überprüfung der Tragfähigkeit.
Vergleich der erforderlichen Voraussetzungen des Gründers mit den tatsächlichen Eigenschaften in persönlicher und beruflicher Hinsicht.
bulletDurchfürbarkeitsuntersuchung; d.h. Untersuchung des Marktes, der Marktentwicklung, Weitere Themen sind Rechtsform, Standort, Finanzbedarf und Finanzquellen, etc.
bulletDefinition der Unternehmensziele
bulletUnterstützung, Coaching bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen.
bulletErstellung des Unternehmenskonzeptes.
bulletErstellen der Finanzierungsunterlagen
bulletCoaching oder Begleitung bei den Finanzierungsgesprächen.
bulletSeminare oder Einzelschulungen um Schwächen abzubauen, Stärken auszubauen und Fähigkeiten zu erwerben und zu vertiefen.
 
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Stand: Mittwoch, 27. Februar 2002 .