Home Inhalt Nach oben Weiter
Kooperationen
Seminare
Kontakte
Impressum
link-area

 

 

Bilanzerstellung
Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen und (gem. §240 Abs.1 HGB) daraus eine Bilanz (§242 Abs. 1 HGB) abzuleiten.

Die Bilanz ist kein Teil der Buchführung. Sie ist Ausgangspunkt (Eröffnungsbilanz) und Ergebnis der Buchführung (Schlussbilanz)

Diese Dienstleistung wird bei Bedarf von einem Kooperationspartner übernommen

 
© 2000 financial-concept . Rechte, Irrtümer + Druckfehler vorbehalten! Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.  Fragen + Kommentare zu dieser Website an financial@financial-concept.de
Stand: Mittwoch, 27. Februar 2002 .